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VDH u. Sonstige:
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18.7.1995 |
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Der ANCE-EUV
beantragt die außerordentliche Mitgliedschaft im
VDH. |
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07.08.1995 |
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Ablehnung
des Antrags mit der Begründung: sieht die VDH-Satzung
nicht vor. |
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10.08.1995 |
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Nochmaliger
Antrag des ANCE-EUV auf Aufnahme als außer-ordentliches
Mitglied mit dem Hinweis, dass wir die Satzung vorliegen
haben, aber nicht erkennen können, warum es nicht
möglich ist. |
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23.08.1995 |
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Antwort
des VDH: die Satzung lässt eine außerordentliche
Mitgliedschaft eines Rassehundezuchtsvereins nicht zu
(§ 4 Abs. 5 VDH-SA). Und eine ordentliche Mitgliedschaft
ist gemäß § 4 Abs. 2 VDH-Satzung nicht
möglich. |
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08.09.1995 |
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Antwort
des ANCE-EUV: Wir sind keine Rassehundezuchtverein sondern
die Dachorganisation von europäischen Neufundländer-Zuchtvereinen
und um eine ordentliche Mitgliedschaft haben wir nicht
nachgesucht! |
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18.11.1995 |
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Ähnliches
Schreiben des ANCE-EUV, diesmal an den Vorsitzenden des
VDH, Herrn Uwe Fischer persönlich. Die bisherigen
Schreiben wurden vom VDH-Hauptgeschäftsführer
B. Meyer bearbeitet! |
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01.12.1995 |
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Zusendung
der Aufnahme-Ordnung des VDH inkl. Angabe der Bearbeitungs-
und Aufnahmegebühren:
a) Antrag auf vorläufige Mitgliedschaft
- Bearbeitungsgebühr DM 2.500,00 (fällig bei
Antragstellung)
- Aufnahmegebühr DM 4.000,00 (fällig bei Aufnahme)
b) Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft (nach
dreijähriger vorläufiger Mitgliedschaft)
- Bearbeitungsgebühr DM 2.500,00 (fällig bei
Antragstellung)
- Aufnahmegebühr DM 4.000,00 (fällig bei Aufnahme). |
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10.12.1995 |
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Schreiben
des ANCE-EUV an den VDH, doch die korrekten Unterlagen
zuzusenden, da die erhaltenen Anträge sich auf eine
"vorläufige" und eine "ordentliche"
Mitgliedschaft beziehen. Wir erwarten Anträge gemäß
§ 4 Abs. 5 der VDH-Satzung vom 6.3.94 (in Kraft seit
5.5.94), der sich mit der außerordentlichen Mitgliedschaft
befasst! |
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28.12.1995 |
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Antwort
des VDH (im wesentlichen inhaltsgleich zum Schreiben vom
23.8.95), in dem darauf hingewiesen wird, dass es für
einen Rassehundezuchtverein nicht möglich ist, die
außerordentliche Mitgliedschaft im VDH zu erwerben.
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16.01.1996 |
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Ähnliche
Antwort des ANCE-EUV, wie im Schreiben vom 8.9.1995 erklärt.
Das Wort VERBAND in Übergröße und Fettdruck
dargestellt. |
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29.06.1996 |
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Erinnerungsschreiben
des ANCE-EUV an den VDH (Kopie des Schreiben vom 16.1.96
bei-gelegt) und dabei das Angebot unterbreitet, unter
Angabe eines Termins die Angelegenheit mündlich
zu besprechen. |
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12.12.1996 |
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Antrag
des ANCE-EUV an den VDH, die außerordentliche Mitgliedschaft
zuzuerkennen. |
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04.02.1997 |
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Ablehnung
des Antrags auf außerordentliche Mitgliedschaft
im VDH gemäß deren Vorstandssitzung vom 17./18.1.1997.
In der Zwischenzeit wurde eine, wie immer auch geartete
Mitgliedschaft im VDH nicht weiter verfolgt.
Seinerzeit (1981) hatte der VDH erstmals eine gerichtliche
Niederlage bezüglich des Ein-Platz-Prinzips hinnehmen
müssen, wenn auch "nur" aufgrund einer
Fristversäumnis. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden,
dass der DLC als Mitgliedsverein zugelassen werden
musste. Doch hier ging es ja auch um die Anerkennung
eines Rassehundezuchtvereins und nicht um einen Verband,
wie ihn der ANCE-EUV darstellt.
Es wurden Wege gesucht, auf der europäischem Plattform
Angriffsmöglichkeiten gegen das Monopol des VDH
zu finden.
Hierbei wurden zwischen 1995 und 1997 ein umfangreicher
Schriftwechsel mit der Europäischen Kommission
für Wettbewerb geführt. Gleichzeitig wurde
versucht, neben dem VDH als gleichberechtigter Verband
in die F.C.I. aufgenommen zu werden.
Schlussfolgerung des ganzen war die Feststellung der
Europäischen Kommission für Wettbewerb, "Es
ist somit auch weiterhin davon auszugehen, dass Sie
dieses Begehren auf dem nationalen Rechtsweg durchsetzen
können
". (siehe Schreiben der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften, Generalkommission
Wettbewerb vom 15.7.1997).
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23.02.1998 |
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Der ANCE-EUV startete ein Kampagne um Anerkennung
bei den Verbänden, die der FCI angeschlossen sind.
Mehr als sechzig gleich lautende Briefe gingen auch
an die US- und GB-Verbände.
Von vielen erhielten wir Antworten, dass sie uns zwar
nicht anerkennen könnten (aufgrund ihrer Zugehörigkeit
zur FCI), dass sie uns aber Unterstützung bei unseren
Zielen anböten. Und einer hat uns sogar anerkannt!
Mit diesem Verband (Downunder) stehen wir auch heute
noch in freundschaftlichem Kontakt. |
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17.02.2002 |
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Ein Mitglied des ANCE-EUV hat sich heute an das
Bundeskartellamt gewendet und Verstöße gegen
den freien und fairen Wettbewerb durch den VDH angezeigt
sowie auf Wett-bewerbsverzerrungen hingewiesen. |
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Februar
2002 |
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Die Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes hat
den VDH zu einer Stellungnahme zu dem Vorwurf der Diskriminierung
von Hundehaltern, die nicht Mitglied in einem den VDH
angeschlossenen Verein sind, aufgefordert. |
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09.04.2002 |
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Stellungnahme des VDH an das Bundeskartellamt. Deren
Prüfung wird angesichts der vielschichtigen rechtlichen
Problematik einige Zeit in Anspruch nehmen (lt. Email
vom 15.4.2002). |
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15.08.2002 |
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Gespräch der Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes
mit Vertretern des VDH im Bundeskartellamt. |
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28.10.2002 |
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Rundschreiben des VDH an die Vorsitzenden der VDH-Mitgliedsvereine.
Auszug: "Die VDH-Vereine sind verpflichtet, neben
dem Zuchtbuch als Anhang ein Register (livre d`attend)
zu führen." Weiterer Auszug:
"Unabhängig von einer evtl. Mitgliedschaft
des Eigentümers in einem nicht-VDH-anerkannten
Verein, sind Hunde mit VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln
oder Registrierbescheinigungen gene-rell zu VDH-Zuchtschauen
zuzulassen, sofern keine anderen Hinderungsgründe
(z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche
Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o.ä. gegen
den Eigentümer vorliegen). Ein Ausstellen von Hunden
durch Mitglieder der VDH-Vereine auf Zuchtschauen außerhalb
des VDH/FCI-Bereich ist nicht als Förderung des
kommerziellen Hundehandels zu werten und somit nicht
satzungsschädlich und zu gestatten."
Ein erster Schritt. Es bewegt sich was. |
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15.11.2002 |
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Brief des Bundeskartellamtes an den ANCE-EUV mit
einer ausführlichen Begründung der Zustimmung
(s. Rundschreiben des VDH vom 28.10.02) und Ablehnung
von Anliegen des ANCE-EUV bezüglich der Verweigerung
der Anerkennung des ANCE-EUV als gleichberechtigte
Dachorganisation sowie der Behinderung der Züchter
des ANCE-EUV durch die Weigerung, VDH-Deckrüden
zur Zucht außerhalb des VDH freizugeben. |
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11.12.2002 |
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Schreiben des ANCE-EUV an den VDH mit Vorschlägen
zur Umsetzung der Weisungen des Bundeskartellamtes. |
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28.01.2003 |
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Erinnerungsschreiben des ANCE-EUV an den VDH. |
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28.02.2003 |
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Email des ANCE-EUV an das Bundeskartellamt mit dem
Hinweis, dass der VDH die Umsetzung der Weisung des
Bundeskartellamtes wohl verschleppen will. Bis heute
sei keine Reaktion eingegangen. |
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11.03.2003 |
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Erneute Email des ANCE-EUV an das Bundeskartellamt
ähnlichen Inhalts. Zusätzlich liegt der Email
die Absage des VDH zur Meldung von Hunden des NCE (Mitgliedsverein
des ANCE-EUV) zur Weltausstellung in Dortmund anbei. |
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11.03.2003 |
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Schreiben des VDH an den ANCE-EUV mit dem lapidaren
Hinweis, "dass eine Registrierung von Hunden ohne
VDH/FCI-anerkannte Ahnentafeln, deren Eigentümer
ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, jeweils über
die die Rasse betreuenden Vereine im VDH zu erfolgen
hat, da diese die Zucht- und Zuchtbuchhoheit für
die jeweiligen Rassen innehaben.
Eigentümer, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland
haben, müssen sich zur Registrierung ihrer Hunde
an den jeweiligen Dachverband wenden." |
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14.03.2003 |
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Schreiben des ANCE-EUV an den VND und DNK mit der
Bitte um Umsetzung der Entscheidung durch das Bundeskartellamt.
Beigefügt wurden jeweils eine Kopie des Schreibens
des ANCE-EUV an den VDH vom 11.12.2002 sowie des Schreibens
des VDH an den ANCE-EUV vom 11.3.2003. Ferner erfolgte
der Hinweis, dass auch diese Vereine durch das Rundschreiben
des VDH an seine Mitgliedsvereine vom 28.10.2002 auf
die Durchführung dieser Entscheidung verwiesen
wurden. |
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24.03.2003 |
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Email des VND an den ANCE-EUV mit dem Inhalt, das
der VNDVorstand sich am 5.4.03 mit der Sachlage befassen
wolle. |
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28.03.2003 |
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Fax des DNK an den ANCE-EUV. Es "bedarf einer
sorgfältigen, juristischen Prüfung".
Der Vorstand des DNK wird auf seiner Sitzung am 24.5.2003
beraten und "gegebenenfalls Mitteilung machen".
Ferner wäre dem Schreiben des ANCE-EUV "kein
konkretes Anliegen zu entnehmen. Ich stelle Ihnen eine
ergänzende Stellungnahme anheim."
Antwort
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10.04.2003 |
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Schreiben des VND an den ANCE-EUV. Eine Registrierung
von Hunden ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht VDH satzungskonform,
analog dazu nicht die VND-Satzung! Für eine Registrierung
wären Satzungsänderungen, erst bei VDH, dann
beim VND notwendig! Das Problem wird ausgesessen.
Antwort
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12.04.2003 |
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Schreiben des ANCE-EUV an den DNK. Inhalt: Wer lesen
will, kann lesen! |
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Ende
Mai 2003 |
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Wegen der Weltausstellung 2003 erhält der VDH
seitens des Bundeskartellamtes Aufschub für die
Begründung, warum seine Weisungen gemäß
Rundschreiben immer noch nicht durchgesetzt sind. |
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Juni
2003 |
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In der Ausgabe "Unser Bär", Nr. 85,
Vereinszeitschrift des DNK, befasst sich der Vorsitzende
Wulf A. Gewert mit Bestrebungen aus der Dissidenz. Mehr
als die Hälfte seines Vorworts an die "lieben
Mitglieder und Freunde des DNK" wendet er auf,
um zu dem Schluss zu gelangen, dass der DNK sich nicht
in die Rolle des "Jawohl" blökenden Mit-glieds
drängen lassen werde. |
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16.06.2003 |
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Schreiben des ANCE-EUV an den VDH mit allen Anlagen
des letzten Schriftverkehrs mit DNK und VND. Inhalt
des Schreibens: Der VDH ist ein Papiertiger!
Kopie geht an das Bundeskartellamt per Email. Das Spielchen
mit dem Hin- und Her-Taktieren ist uns aus der Vergangenheit
zur Genüge bekannt. |
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31.07.2003 |
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Erneutes Rundschreiben des VDH an seine Mitgliedsvereine.
Es wird nochmals auf die Umsetzung seiner Weisung vom
ersten Rundschreiben hingewiesen. "Wie wir inzwischen
wissen, handelt es sich nur noch um Einzelfälle
von VDH-Mitgliedsvereinen, die sich den Vorgaben unseres
Schreibens vom 28.10.2002 widersetzen." - ohne
sie namentlich zu nennen. Doch sind DNK und VND sicherlich
darunter!
"Zuständig und damit verantwortlich für
die Zucht sind die Rassehunde-Zuchtvereine. Dies schließt
die
Führung des Zuchtbuches ein." "Die
Rassehundezuchtvereine sind verpflichtet, neben dem
Zuchtbuch als Anhang ein Register (Livre d`attende)
zu führen." "Die Registereintragung hat
diskriminierungsfrei zu erfolgen,
" "Diese
Ordnungen sind Bestandteil der Satzung und soweit sie
einschlägig sind, von den Mitgliedsvereinen als
Mindest- oder Rahmenbedingungen zu übernehmen."
"...sich und ihre Mitglieder durch entsprechende
Satzungsbestimmungen den jeweils geltenden Bestimmungen
der VDH-Satzung und der VDH-Ordnungen zu unterwerfen."
Auf Seite 4 des Rundschreibens wird ihnen Streichung
aus der Mitgliederliste bzw. Ausschluss aus dem VDH
angedroht!
Motto: Rettet den Pelz! Denn das Bundeskartellamt hat
mit der Eröffnung eines formellen Untersuchungs-
und Bußgeldverfahrens gedroht und das Bußgeld
wird sich in 5-stelliger Höhe befinden! Auch für
den VDH keine Summe, die mal schnell aus der Portokasse
gezahlt wird. |
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05.08.2003 |
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Email des ANCE-EUV an das Bundeskartellamt mit der
Bitte, nun endlich tätig zu werden. |
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07.08.2003 |
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Erneutes Schreiben des ANCE-EUV an die DNK-Geschäftsstelle
mit dem Hinweis der Zuständigkeit zur Registrierung
der dem ANCE-EUV angeschlossenen Vereins-Neufundländer
und der Anmahnung, den Weg der Diskriminierung aufzugeben. |
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21.08.2003 |
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Erneute Email der ANCE-EUV an das Bundeskartellamt,
endlich tätig zu werden. |
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03.09.2003 |
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Erneute Email der ANCE-EUV an das Bundeskartellamt
mit der Bitte, nun in unserem Interesse tätig
zu werden. Wir haben mittlerweile die Vermutung, das
der VDH und nicht das Bundeskartellamt bestimmt, ob
und wie es weitergeht. |
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08.09.2003 |
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Schreiben des ANCE-EUV an den VDH mit dem Ratschlag,
endlich Maßnahmen gegen seine "widerspenstigen"
Mitgliedsvereine VND und DNK zu ergreifen - so wie im
Rundschreiben des VDH vom 31. 7. 2003 angedroht. |
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10.09.2003 |
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Antwort-Schreiben des VDH an den ANCE-EUV: alles
wird ausgesessen. |
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23.10.2003 |
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Email der ANCE-EUV an die VND-Geschäftsstelle,
nun endlich die Verfahren zur Registereintragung der
ANCE-EUV-Neufundländer mitzuteilen. |
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27.10.2003 |
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Email der VND-Geschäftsstelle (Ina Rambke)
an den ANCE-EUV. Es wird auf das VDH-Schreiben vom 10.9.03
verwiesen. |
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27.10.2003 |
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Email der ANCE-EUV an das Bundeskartellamt, dem
die Emails vom 23. und 27.10. (VND) als Anlage beigefügt
wurden. Das Bundeskartellamt wird unmissverständlich
aufgefordert, nunmehr das kartellrechtliche Verfahren
gegen den VDH zu eröffnen. Sollte dies nicht geschehen,
so wird angekündigt, dass wir uns mit anderen Betroffenen
zusammenschließen und unsere Forderungen mittels
Rechtsbeistand durchsetzen wollen. |
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21.11.2003 |
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Seitens der ANCE-EUV wurde Kontakt mit dem ebenfalls
betroffenen Rassehunde-Zuchtverein "Briard-Freunde
Deutschland" aufgenommen. Dieser hat über
einen Rechtsanwalt am 17. 11. 2003 beim Bundeskartellamt
einen Antrag auf Einleitung eines förmlichen Missbrauchsverfahrens
gegen den VDH gestellt.
Ob das Bundeskartellamt jetzt mal "in die Gänge"
kommt? |
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11.12.2003 |
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Der ANCE versucht nochmals, mit dem VND zu einer
gütlichen Einigung in Bezug auf die Registereintragung
zu kommen." |
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02.01.2004 |
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Der ANCE fordert das Bundeskartellamt erneut auf,
gegen den VND
endlich vorzugehen. |
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12.01.2004 |
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Endlich ist es soweit: der VND bewegt sich und erklärt
sich bereit,
Neufundländer aus dem NCE zu registrieren, damit
diese an VDH-Schauen teilnehmen können. Diesem
Sachverhalt sind jedoch massive Beschuldigungen seitens
des Bundeskartellamtes vorausgegangen. Mit Schreiben
vom 5.11.2003 hat das Bundeskartellamt dem VND eine
Geldbuße bis EUR 500.000,00 in "Aussicht"
gestellt, wenn er sein Verhalten dem NCE bzw. der ANCE
gegenüber nicht ändere. Nach Verschleierungs-
und Abwiegelungsversuchen des VND nach dem Motto "es
war doch alles nicht so gemeint" in seinen Schreiben
an das Bundeskartellamt vom 27.11. und 08.12.2003 lenkte
er nun ein. Der DNK erhielt ein in etwa gleichlautendes
Schreiben des Bundeskartellamtes vom 05.11.2003; ebenfalls
mit einer Androhung einer Geldbuße bis EUR 500.000,00!
Doch was macht der DNK: er ziert sich und läßt
nun das Anwaltsbüro seines Vorsitzenden tätig
werden. Er unterzieht diese Angelegenheit nun einer
ganz persönlichen (um nicht zu sagen privaten)
juristischen Betrachtung! Wohl auf Kosten des DNK. |
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12.01.2004 |
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Das Anschreiben des VND! Registrierung von Neufundländern
aus dem
ANCE-Europäischer Verband für Neufundländerzucht
und Wasserarbeit. Auf Druck des Bundeskartellamtes hat
der VND der Registrierung aller Neufundländer mit
ANCE Ahnentafeln zugestimmt. Den Ablauf entnehmen sie
dem Schreiben des VND. Wer also von unseren Mitgliedern
Interesse hat mit seinem Neufundländer
Ausstellungen des VDH und seiner angeschlossenen Vereinen
VND und DNK zu besuchen, kann ab sofort eine Eintragung
ins Register des VDH beantragen. Weitere Fragen beantworten
wir gerne unter E-Mail hauptzuchtwart@ance.de |
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13.01.2004 |
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Email an und 4.2.04 Antwort vom VDH
Anfrage an den VDH bezüglich seiner Änderung
der Ausstellungsordnung in § 8, Abs. 4. Der VDH
weiß selbst nicht mehr was er ändert und
wie dies dann zu interpretieren ist. Es ist schon sehr
traurig für einen Verband wie den VDH, wenn sich
seine Ordnungen nicht eindeutig verstehen lassen!!! |
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09.02.2004 |
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Brief des ANCE an den DNK mit der Bitte, die Formalitäten
zur Registrierung unserer Hunde bis zum 29.2.2004 mitzuteilen
- eventuell analog zu denen des VND. Weiterhin sollen
die Termine der DNK-Spezialzuchtschauen für 2004
übermittelt werden.
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09.02.2004 |
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Email ANCE-VND mit der Feststellung, dass die Bestätigung
des VND für Nachkommen von registrierten Elterntieren
bzw. Nachkommen von FCI/VDH-Elterntieren ohne weitere
Überprüfung in das Register übernommen
werden, fehlt. |
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16.02.2004 |
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Verzweifelt freche Antwort des VND auf unsere Anfrage
vom 9. 2. 2004: u. a. sei es völlig unerheblich,
ob der ANCE einverstanden sei mit der getroffenen Regelung
zwischen VND und Bundeskartellamt
..
Der VND hat wohl bereits vergessen, dass er dieses Verfahren
dem ANCE zu "verdanken" hat! |
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23.02.2004 |
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Brief ANCE an VND, in dem wir uns "bedanken"
für die Einladung, den Goldesel für den VND
spielen zu dürfen. |
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04.03.2004 |
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Der ANCE wendet sich nochmals an die Beschlussabteilung
des Bundeskartellamtes und möchte wissen, nach
welchen Kriterien das Amt seine Entscheidungen trifft.
Der ANCE sieht nach wie vor erhebliche Wettbewerbsnachteile
gegen und Wettbewerbsverstöße durch die VDH-Vereine
VND und DNK. |
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09.03.2004 |
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Schreiben des ANCE an das Bundeskartellamt, in dem
der ANCE darstellt, welche Voraussetzungen geschaffen
werden müssten, um einen gerechten Wettbewerb zu
ermöglichen. |
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11.03.2004 |
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Schreiben des Bundeskartellamtes an den ANCE als
Antwort auf unser Schreiben vom 4. März 2004. Hier
versucht das Amt uns seine Beweggründe zu schildern,
die zu einer Einstellung des Verfahrens gegen den VDH
bzw. seiner angeschlossenen Neufundländer-Vereine
DNK und VND geführt haben. Die Eingriffsvoraussetzungen
würden nicht mehr vorliegen. |
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