Europäischer Verband für Neufundländer -Zucht - Wasserarbeit

A.N.C.E.

"Association of Newfoundland Cynology of Europe - EUV" e. V.


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VDH u. Sonstige:


18.7.1995

Der ANCE-EUV beantragt die außerordentliche Mitgliedschaft im VDH.

07.08.1995

Ablehnung des Antrags mit der Begründung: sieht die VDH-Satzung nicht vor.

10.08.1995

Nochmaliger Antrag des ANCE-EUV auf Aufnahme als außer-ordentliches Mitglied mit dem Hinweis, dass wir die Satzung vorliegen haben, aber nicht erkennen können, warum es nicht möglich ist.

23.08.1995

Antwort des VDH: die Satzung lässt eine außerordentliche Mitgliedschaft eines Rassehundezuchtsvereins nicht zu (§ 4 Abs. 5 VDH-SA). Und eine ordentliche Mitgliedschaft ist gemäß § 4 Abs. 2 VDH-Satzung nicht möglich.

08.09.1995

Antwort des ANCE-EUV: Wir sind keine Rassehundezuchtverein sondern die Dachorganisation von europäischen Neufundländer-Zuchtvereinen und um eine ordentliche Mitgliedschaft haben wir nicht nachgesucht!

18.11.1995

Ähnliches Schreiben des ANCE-EUV, diesmal an den Vorsitzenden des VDH, Herrn Uwe Fischer persönlich. Die bisherigen Schreiben wurden vom VDH-Hauptgeschäftsführer B. Meyer bearbeitet!

01.12.1995

Zusendung der Aufnahme-Ordnung des VDH inkl. Angabe der Bearbeitungs- und Aufnahmegebühren:
a) Antrag auf vorläufige Mitgliedschaft
- Bearbeitungsgebühr DM 2.500,00 (fällig bei Antragstellung)
- Aufnahmegebühr DM 4.000,00 (fällig bei Aufnahme)
b) Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft (nach dreijähriger vorläufiger Mitgliedschaft)
- Bearbeitungsgebühr DM 2.500,00 (fällig bei Antragstellung)
- Aufnahmegebühr DM 4.000,00 (fällig bei Aufnahme).

10.12.1995

Schreiben des ANCE-EUV an den VDH, doch die korrekten Unterlagen zuzusenden, da die erhaltenen Anträge sich auf eine "vorläufige" und eine "ordentliche" Mitgliedschaft beziehen. Wir erwarten Anträge gemäß § 4 Abs. 5 der VDH-Satzung vom 6.3.94 (in Kraft seit 5.5.94), der sich mit der außerordentlichen Mitgliedschaft befasst!

28.12.1995

Antwort des VDH (im wesentlichen inhaltsgleich zum Schreiben vom 23.8.95), in dem darauf hingewiesen wird, dass es für einen Rassehundezuchtverein nicht möglich ist, die außerordentliche Mitgliedschaft im VDH zu erwerben.

16.01.1996

Ähnliche Antwort des ANCE-EUV, wie im Schreiben vom 8.9.1995 erklärt. Das Wort VERBAND in Übergröße und Fettdruck dargestellt.

29.06.1996

Erinnerungsschreiben des ANCE-EUV an den VDH (Kopie des Schreiben vom 16.1.96 bei-gelegt) und dabei das Angebot unterbreitet, unter Angabe eines Termins die Angelegenheit mündlich zu besprechen.

12.12.1996

Antrag des ANCE-EUV an den VDH, die außerordentliche Mitgliedschaft zuzuerkennen.

04.02.1997

Ablehnung des Antrags auf außerordentliche Mitgliedschaft im VDH gemäß deren Vorstandssitzung vom 17./18.1.1997.
In der Zwischenzeit wurde eine, wie immer auch geartete Mitgliedschaft im VDH nicht weiter verfolgt.

Seinerzeit (1981) hatte der VDH erstmals eine gerichtliche Niederlage bezüglich des Ein-Platz-Prinzips hinnehmen müssen, wenn auch "nur" aufgrund einer Fristversäumnis. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass der DLC als Mitgliedsverein zugelassen werden musste. Doch hier ging es ja auch um die Anerkennung eines Rassehundezuchtvereins und nicht um einen Verband, wie ihn der ANCE-EUV darstellt.

Es wurden Wege gesucht, auf der europäischem Plattform Angriffsmöglichkeiten gegen das Monopol des VDH zu finden.
Hierbei wurden zwischen 1995 und 1997 ein umfangreicher Schriftwechsel mit der Europäischen Kommission für Wettbewerb geführt. Gleichzeitig wurde versucht, neben dem VDH als gleichberechtigter Verband in die F.C.I. aufgenommen zu werden.
Schlussfolgerung des ganzen war die Feststellung der Europäischen Kommission für Wettbewerb, "Es ist somit auch weiterhin davon auszugehen, dass Sie dieses Begehren auf dem nationalen Rechtsweg durchsetzen können…". (siehe Schreiben der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Generalkommission Wettbewerb vom 15.7.1997).

23.02.1998

Der ANCE-EUV startete ein Kampagne um Anerkennung bei den Verbänden, die der FCI angeschlossen sind. Mehr als sechzig gleich lautende Briefe gingen auch an die US- und GB-Verbände.
Von vielen erhielten wir Antworten, dass sie uns zwar nicht anerkennen könnten (aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur FCI), dass sie uns aber Unterstützung bei unseren Zielen anböten. Und einer hat uns sogar anerkannt! Mit diesem Verband (Downunder) stehen wir auch heute noch in freundschaftlichem Kontakt.

17.02.2002

Ein Mitglied des ANCE-EUV hat sich heute an das Bundeskartellamt gewendet und Verstöße gegen den freien und fairen Wettbewerb durch den VDH angezeigt sowie auf Wett-bewerbsverzerrungen hingewiesen.

Februar 2002

Die Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes hat den VDH zu einer Stellungnahme zu dem Vorwurf der Diskriminierung von Hundehaltern, die nicht Mitglied in einem den VDH angeschlossenen Verein sind, aufgefordert.

09.04.2002

Stellungnahme des VDH an das Bundeskartellamt. Deren Prüfung wird angesichts der vielschichtigen rechtlichen Problematik einige Zeit in Anspruch nehmen (lt. Email vom 15.4.2002).

15.08.2002

 

Gespräch der Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes mit Vertretern des VDH im Bundeskartellamt.

28.10.2002

Rundschreiben des VDH an die Vorsitzenden der VDH-Mitgliedsvereine. Auszug: "Die VDH-Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anhang ein Register (livre d`attend) zu führen." Weiterer Auszug:
"Unabhängig von einer evtl. Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht-VDH-anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen gene-rell zu VDH-Zuchtschauen zuzulassen, sofern keine anderen Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o.ä. gegen den Eigentümer vorliegen). Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH-Vereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI-Bereich ist nicht als Förderung des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit nicht satzungsschädlich und zu gestatten."
Ein erster Schritt. Es bewegt sich was.

15.11.2002

Brief des Bundeskartellamtes an den ANCE-EUV mit einer ausführlichen Begründung der Zustimmung (s. Rundschreiben des VDH vom 28.10.02) und Ablehnung von Anliegen des ANCE-EUV bezüglich der Verweigerung der Anerkennung des ANCE-EUV als gleichberechtigte Dachorganisation sowie der Behinderung der Züchter des ANCE-EUV durch die Weigerung, VDH-Deckrüden zur Zucht außerhalb des VDH freizugeben.

11.12.2002

Schreiben des ANCE-EUV an den VDH mit Vorschlägen zur Umsetzung der Weisungen des Bundeskartellamtes.

28.01.2003

Erinnerungsschreiben des ANCE-EUV an den VDH.

28.02.2003

Email des ANCE-EUV an das Bundeskartellamt mit dem Hinweis, dass der VDH die Umsetzung der Weisung des Bundeskartellamtes wohl verschleppen will. Bis heute sei keine Reaktion eingegangen.

11.03.2003

Erneute Email des ANCE-EUV an das Bundeskartellamt ähnlichen Inhalts. Zusätzlich liegt der Email die Absage des VDH zur Meldung von Hunden des NCE (Mitgliedsverein des ANCE-EUV) zur Weltausstellung in Dortmund anbei.

11.03.2003

Schreiben des VDH an den ANCE-EUV mit dem lapidaren Hinweis, "dass eine Registrierung von Hunden ohne VDH/FCI-anerkannte Ahnentafeln, deren Eigentümer ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, jeweils über die die Rasse betreuenden Vereine im VDH zu erfolgen hat, da diese die Zucht- und Zuchtbuchhoheit für die jeweiligen Rassen innehaben.
Eigentümer, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, müssen sich zur Registrierung ihrer Hunde an den jeweiligen Dachverband wenden."

14.03.2003

Schreiben des ANCE-EUV an den VND und DNK mit der Bitte um Umsetzung der Entscheidung durch das Bundeskartellamt. Beigefügt wurden jeweils eine Kopie des Schreibens des ANCE-EUV an den VDH vom 11.12.2002 sowie des Schreibens des VDH an den ANCE-EUV vom 11.3.2003. Ferner erfolgte der Hinweis, dass auch diese Vereine durch das Rundschreiben des VDH an seine Mitgliedsvereine vom 28.10.2002 auf die Durchführung dieser Entscheidung verwiesen wurden.

24.03.2003

Email des VND an den ANCE-EUV mit dem Inhalt, das der VNDVorstand sich am 5.4.03 mit der Sachlage befassen wolle.

28.03.2003

Fax des DNK an den ANCE-EUV. Es "bedarf einer sorgfältigen, juristischen Prüfung". Der Vorstand des DNK wird auf seiner Sitzung am 24.5.2003 beraten und "gegebenenfalls Mitteilung machen". Ferner wäre dem Schreiben des ANCE-EUV "kein konkretes Anliegen zu entnehmen. Ich stelle Ihnen eine ergänzende Stellungnahme anheim."

Antwort

10.04.2003

Schreiben des VND an den ANCE-EUV. Eine Registrierung von Hunden ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht VDH satzungskonform, analog dazu nicht die VND-Satzung! Für eine Registrierung wären Satzungsänderungen, erst bei VDH, dann beim VND notwendig! Das Problem wird ausgesessen.

Antwort

12.04.2003

Schreiben des ANCE-EUV an den DNK. Inhalt: Wer lesen will, kann lesen!

Ende Mai 2003

 

Wegen der Weltausstellung 2003 erhält der VDH seitens des Bundeskartellamtes Aufschub für die Begründung, warum seine Weisungen gemäß Rundschreiben immer noch nicht durchgesetzt sind.

Juni 2003

In der Ausgabe "Unser Bär", Nr. 85, Vereinszeitschrift des DNK, befasst sich der Vorsitzende Wulf A. Gewert mit Bestrebungen aus der Dissidenz. Mehr als die Hälfte seines Vorworts an die "lieben Mitglieder und Freunde des DNK" wendet er auf, um zu dem Schluss zu gelangen, dass der DNK sich nicht in die Rolle des "Jawohl" blökenden Mit-glieds drängen lassen werde.

16.06.2003

Schreiben des ANCE-EUV an den VDH mit allen Anlagen des letzten Schriftverkehrs mit DNK und VND. Inhalt des Schreibens: Der VDH ist ein Papiertiger!
Kopie geht an das Bundeskartellamt per Email. Das Spielchen mit dem Hin- und Her-Taktieren ist uns aus der Vergangenheit zur Genüge bekannt.

31.07.2003

Erneutes Rundschreiben des VDH an seine Mitgliedsvereine. Es wird nochmals auf die Umsetzung seiner Weisung vom ersten Rundschreiben hingewiesen. "Wie wir inzwischen wissen, handelt es sich nur noch um Einzelfälle von VDH-Mitgliedsvereinen, die sich den Vorgaben unseres Schreibens vom 28.10.2002 widersetzen." - ohne sie namentlich zu nennen. Doch sind DNK und VND sicherlich darunter!
"Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht sind die Rassehunde-Zuchtvereine. Dies schließt die … Führung des Zuchtbuches ein." "Die Rassehundezuchtvereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anhang ein Register (Livre d`attende) zu führen." "Die Registereintragung hat diskriminierungsfrei zu erfolgen,…" "Diese Ordnungen sind Bestandteil der Satzung und soweit sie einschlägig sind, von den Mitgliedsvereinen als Mindest- oder Rahmenbedingungen zu übernehmen." "...sich und ihre Mitglieder durch entsprechende Satzungsbestimmungen den jeweils geltenden Bestimmungen der VDH-Satzung und der VDH-Ordnungen zu unterwerfen." Auf Seite 4 des Rundschreibens wird ihnen Streichung aus der Mitgliederliste bzw. Ausschluss aus dem VDH angedroht!
Motto: Rettet den Pelz! Denn das Bundeskartellamt hat mit der Eröffnung eines formellen Untersuchungs- und Bußgeldverfahrens gedroht und das Bußgeld wird sich in 5-stelliger Höhe befinden! Auch für den VDH keine Summe, die mal schnell aus der Portokasse gezahlt wird.

05.08.2003

Email des ANCE-EUV an das Bundeskartellamt mit der Bitte, nun endlich tätig zu werden.

07.08.2003

Erneutes Schreiben des ANCE-EUV an die DNK-Geschäftsstelle mit dem Hinweis der Zuständigkeit zur Registrierung der dem ANCE-EUV angeschlossenen Vereins-Neufundländer und der Anmahnung, den Weg der Diskriminierung aufzugeben.

21.08.2003

Erneute Email der ANCE-EUV an das Bundeskartellamt, endlich tätig zu werden.

03.09.2003

Erneute Email der ANCE-EUV an das Bundeskartellamt mit der Bitte, nun in unserem Interesse tätig zu werden. Wir haben mittlerweile die Vermutung, das der VDH und nicht das Bundeskartellamt bestimmt, ob und wie es weitergeht.

08.09.2003

Schreiben des ANCE-EUV an den VDH mit dem Ratschlag, endlich Maßnahmen gegen seine "widerspenstigen" Mitgliedsvereine VND und DNK zu ergreifen - so wie im Rundschreiben des VDH vom 31. 7. 2003 angedroht.

10.09.2003

 

Antwort-Schreiben des VDH an den ANCE-EUV: alles wird ausgesessen.

23.10.2003

Email der ANCE-EUV an die VND-Geschäftsstelle, nun endlich die Verfahren zur Registereintragung der ANCE-EUV-Neufundländer mitzuteilen.

27.10.2003

Email der VND-Geschäftsstelle (Ina Rambke) an den ANCE-EUV. Es wird auf das VDH-Schreiben vom 10.9.03 verwiesen.

27.10.2003

Email der ANCE-EUV an das Bundeskartellamt, dem die Emails vom 23. und 27.10. (VND) als Anlage beigefügt wurden. Das Bundeskartellamt wird unmissverständlich aufgefordert, nunmehr das kartellrechtliche Verfahren gegen den VDH zu eröffnen. Sollte dies nicht geschehen, so wird angekündigt, dass wir uns mit anderen Betroffenen zusammenschließen und unsere Forderungen mittels Rechtsbeistand durchsetzen wollen.

21.11.2003

Seitens der ANCE-EUV wurde Kontakt mit dem ebenfalls betroffenen Rassehunde-Zuchtverein "Briard-Freunde Deutschland" aufgenommen. Dieser hat über einen Rechtsanwalt am 17. 11. 2003 beim Bundeskartellamt einen Antrag auf Einleitung eines förmlichen Missbrauchsverfahrens gegen den VDH gestellt.
Ob das Bundeskartellamt jetzt mal "in die Gänge" kommt?

11.12.2003

Der ANCE versucht nochmals, mit dem VND zu einer gütlichen Einigung in Bezug auf die Registereintragung zu kommen."

02.01.2004

Der ANCE fordert das Bundeskartellamt erneut auf, gegen den VND
endlich vorzugehen.

12.01.2004

Endlich ist es soweit: der VND bewegt sich und erklärt sich bereit,
Neufundländer aus dem NCE zu registrieren, damit diese an VDH-Schauen teilnehmen können. Diesem Sachverhalt sind jedoch massive Beschuldigungen seitens des Bundeskartellamtes vorausgegangen. Mit Schreiben vom 5.11.2003 hat das Bundeskartellamt dem VND eine Geldbuße bis EUR 500.000,00 in "Aussicht" gestellt, wenn er sein Verhalten dem NCE bzw. der ANCE gegenüber nicht ändere. Nach Verschleierungs- und Abwiegelungsversuchen des VND nach dem Motto "es war doch alles nicht so gemeint" in seinen Schreiben an das Bundeskartellamt vom 27.11. und 08.12.2003 lenkte er nun ein. Der DNK erhielt ein in etwa gleichlautendes Schreiben des Bundeskartellamtes vom 05.11.2003; ebenfalls mit einer Androhung einer Geldbuße bis EUR 500.000,00! Doch was macht der DNK: er ziert sich und läßt nun das Anwaltsbüro seines Vorsitzenden tätig werden. Er unterzieht diese Angelegenheit nun einer ganz persönlichen (um nicht zu sagen privaten) juristischen Betrachtung! Wohl auf Kosten des DNK.

12.01.2004

Das Anschreiben des VND! Registrierung von Neufundländern aus dem
ANCE-Europäischer Verband für Neufundländerzucht und Wasserarbeit. Auf Druck des Bundeskartellamtes hat der VND der Registrierung aller Neufundländer mit ANCE Ahnentafeln zugestimmt. Den Ablauf entnehmen sie dem Schreiben des VND. Wer also von unseren Mitgliedern Interesse hat mit seinem Neufundländer
Ausstellungen des VDH und seiner angeschlossenen Vereinen VND und DNK zu besuchen, kann ab sofort eine Eintragung ins Register des VDH beantragen. Weitere Fragen beantworten wir gerne unter E-Mail hauptzuchtwart@ance.de

13.01.2004

Email an und 4.2.04 Antwort vom VDH
Anfrage an den VDH bezüglich seiner Änderung der Ausstellungsordnung in § 8, Abs. 4. Der VDH weiß selbst nicht mehr was er ändert und wie dies dann zu interpretieren ist. Es ist schon sehr traurig für einen Verband wie den VDH, wenn sich seine Ordnungen nicht eindeutig verstehen lassen!!!

09.02.2004

Brief des ANCE an den DNK mit der Bitte, die Formalitäten zur Registrierung unserer Hunde bis zum 29.2.2004 mitzuteilen - eventuell analog zu denen des VND. Weiterhin sollen die Termine der DNK-Spezialzuchtschauen für 2004 übermittelt werden.

09.02.2004

Email ANCE-VND mit der Feststellung, dass die Bestätigung des VND für Nachkommen von registrierten Elterntieren bzw. Nachkommen von FCI/VDH-Elterntieren ohne weitere Überprüfung in das Register übernommen werden, fehlt.

16.02.2004

Verzweifelt freche Antwort des VND auf unsere Anfrage vom 9. 2. 2004: u. a. sei es völlig unerheblich, ob der ANCE einverstanden sei mit der getroffenen Regelung zwischen VND und Bundeskartellamt…..
Der VND hat wohl bereits vergessen, dass er dieses Verfahren dem ANCE zu "verdanken" hat!

23.02.2004

Brief ANCE an VND, in dem wir uns "bedanken" für die Einladung, den Goldesel für den VND spielen zu dürfen.

04.03.2004

Der ANCE wendet sich nochmals an die Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes und möchte wissen, nach welchen Kriterien das Amt seine Entscheidungen trifft. Der ANCE sieht nach wie vor erhebliche Wettbewerbsnachteile gegen und Wettbewerbsverstöße durch die VDH-Vereine VND und DNK.

09.03.2004

Schreiben des ANCE an das Bundeskartellamt, in dem der ANCE darstellt, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssten, um einen gerechten Wettbewerb zu ermöglichen.

11.03.2004

Schreiben des Bundeskartellamtes an den ANCE als Antwort auf unser Schreiben vom 4. März 2004. Hier versucht das Amt uns seine Beweggründe zu schildern, die zu einer Einstellung des Verfahrens gegen den VDH bzw. seiner angeschlossenen Neufundländer-Vereine DNK und VND geführt haben. Die Eingriffsvoraussetzungen würden nicht mehr vorliegen.


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